Fehlende Angaben auf Geschäftsbriefen können kostspielige Folgen haben. Es kann zu Zwangsgeldern von bis zu 5000 Euro kommen. Im Einzelfall kann ein Mitbewerber Klage einreichen wegen Irreführung und Ersatzansprüche stellen.
Damit dies nicht geschieht, stellen wir euch, nach Unternehmensformen unterteilt, Informationen zur Verfügung, welche Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen angegeben werden müssen.
Wohin mit den Pflichtangaben?
Im Briefkopf sollte die Firma benannt werden. Daneben ist es empfehlenswert die genaue Anschrift, Telefon- und ggf. Faxnummer sowie E-Mail Adresse und Internetanschrift zu hinterlegen.
In der Fußzeile sollten Angaben zur Rechtsform, dem Sitz, dem Registergericht und die HRB Nummer zu finden sein.
Bei allen Angaben handelt es sich um die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen. Zwingend vorgeschrieben ist bei Rechnungen noch die Steuer-Nr oder die USt-ID Nummer, unabhängig von der Rechtsform. Außerdem sollte natürlich die Bankverbindung auf der Rechnung stehen.
Einzelunternehmen (Nicht im HRB eingetragen)
- vollständiger Name
- ladungsfähige Adresse
Hier darf beim Namen nicht die Bezeichnung Geschäftsführer verwendet werden. Sie könnten alternativ den Zusatz Inhaber verwenden. Zwingend vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Es reicht auch einfach den Namen ohne jeglichen Zusatz zu benennen.
Einzelunternehmen (Im HRB eingetragen, also e.K.)
- im Handelsregister eingetragener Name der Firma
- die Rechtsform (also zum Beispiel e.K oder e. Kfr.)
- der Ort der Niederlassung
- das Registergericht
- die HRB Nr.
Auf den Namen des Inhabers kann verzichtet werden, da dies über das Handelsregister in Erfahrung gebracht werden kann.
OHG und KG
- vollständiger Name, wie er im Handelsregister eingetragen ist
- die Rechtsform der Gesellschaft
- der Sitz der Gesellschaft
- das zuständige Registergericht
- die HBR Nr
GmbH
- vollständiger Name, wie er im Handelsregister eingetragen ist
- die Rechtsform der Gesellschaft
- der Sitz der Gesellschaft
- das zuständige Registergericht
- die HBR Nr
- alle Geschäftsführer (auch Notgeschäftsführer) mit vollständigen Namen
Sollte sich die Firma in Liquidation befinden, müssen statt der Geschäftsführer, die Liquidatoren eingetragen werden, inkl. deren Funktionsbezeichnung. Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Gesellschaft in Liquidation befindet.(z. B Firma abc GmbH i.L)
GmbH & Co.KG, GmbH & Co.OHG
Bei diesen Rechtsformen sollte man ein wenig mehr Platz für die Pflichtangaben einplanen.
- Vollständiger Name, wie er im Handelsregister eingetragen ist
- die Rechtsform der Gesellschaft
- der Sitz der Gesellschaft
- das zuständige Registergericht
- die HBR Nr
- alle Geschäftsführer (auch Notgeschäftsführer) mit vollständigen Namen
Außerdem müssen folgende Angaben zum persönlich haftenden Gesellschafter, in diesem Falle der GmbH hinterlegt werden.
- Vollständiger Name, wie er im Handelsregister eingetragen ist
- die Rechtsform der Gesellschaft
- der Sitz der Gesellschaft
- das zuständige Registergericht
- die HBR Nr
- alle Geschäftsführer (auch Notgeschäftsführer) mit vollständigen Namen
Alle Angaben haben wir, wie immer, mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Wir können aber keine Rechtsberatung anbieten und geben keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.